Teilnahmebedingungen Saisoneröffnungsfahrt 2020

Teilnahmevoraussetzung

 

  1. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
  2. Mit der Teilnahme verpflichtet sich jeder Fahrer, seine gesundheitlichen Voraussetzungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können.

 

 Fahrrad und Zubehör

  1. Es gelten die Materialbestimmungen des BDR.
  2. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Beleuchtung ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden.
  3. Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht.
  4. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:
    • Scheibenräder vorne und/oder hinten
    • Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
    • Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
    • Fahrradanhänger
    • Packtaschen und andere Zuladungen
    • Trinkflaschen aus Glas oder anderen zerbrechlichen Materialien
    • Einräder, Sitz- und Liegeräder, Handbikes
    • Tandems
    • E-Bikes (Ausnahme: 50 km Tour)
    • Trekkingräder (Ausnahme: 50 km Tour)

Helmpflicht, Bekleidung, Startnummer

  1. Helmpflicht besteht ausnahmslos für alle und bei beiden Touren. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts tragen ( z.B. DIN-Norm 33954, SNEL und / oder ANSI-Norm, EC oder GS). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
  2. Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren.
  3. Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Trikottaschen bzw. der Lenden zu befestigen.

Allgemeine Fahrordnung

  1. Es gilt die StVO. Grundsätzlich ist bei der gesamten Veranstaltung die rechte Fahrbahnhälfte zu benutzen.
  2. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen, wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingende Notwendigkeit, ist verboten. Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
  3. Das Wegwerfen von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist verboten.

Spezielle Besonderheiten

Den Anweisungen des Personals vom Führungsfahrzeug, sowie des Besenwagens ist unbedingt Folge zu leisten.

Fremde Begleitfahrzeuge / Hilfe

Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass persönliche oder jedwedes andere Begleitfahrzeug innerhalb der Strecke fahren.

 

Materialwechsel / Defektbehebung

  1. Der Austausch von Werkzeugen und Ersatzteilen zwischen den Teilnehmern ist gestattet.
  2. Jegliche Defektbehebung hat nur im Stand auf der rechten Straßenseite zu erfolgen. Andere Fahrer dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.